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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Beförderung von Kraftfahrzeugen, die die Carship Transport GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") mit ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") abschließt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Beförderung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen.

3. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug des Auftraggebers von dem vereinbarten Abholort zum vereinbarten Bestimmungsort zu befördern. Die Beförderung erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beförderung durch geeignete Dritte durchführen zu lassen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort bereitzustellen. Das Fahrzeug muss verkehrssicher, fahrbereit und in einem Zustand sein, der eine ordnungsgemäße Verladung ermöglicht. Der Auftraggeber hat alle persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Wertgegenstände, die im Fahrzeug verbleiben, werden nicht versichert.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Beförderung relevanten Informationen mitzuteilen, insbesondere über technische Besonderheiten, Schäden oder Mängel des Fahrzeugs. Bei Verstoß gegen diese Pflichten haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden.

5. Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Ausführung des Auftrags zurückzuhalten.

Bei Zahlung per Vorkasse oder Anzahlung behält sich der Auftragnehmer vor, die Beförderung erst nach vollständigem Zahlungseingang durchzuführen.

6. Lieferzeit und Lieferverzug

Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer nur dann in Verzug, wenn er die Verspätung zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Haftung und Versicherung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Fahrzeug, die während der Beförderung entstehen, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

Alle Transporte sind durch eine Transportversicherung abgedeckt. Die Versicherungssumme beträgt bis zu 150.000 Euro pro Fahrzeug. Höhere Versicherungssummen können gegen Aufpreis vereinbart werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftragnehmer und endet mit der Übergabe an den Empfänger.

Schäden am Fahrzeug sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe, dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige entfällt der Versicherungsschutz.

8. Rücktritt und Kündigung

Der Auftraggeber kann bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späterem Rücktritt oder Nichtbereitstellung des Fahrzeugs ist der Auftraggeber verpflichtet, 50 Prozent des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen, es sei denn, der Auftragnehmer kann einen höheren Schaden nachweisen.

Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Beförderung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann oder wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Streitbeilegung

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2024

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